Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in Ihr gedenke ich zu leben
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau um diese Zukunft
dreht sich alles beim Institut für FinanzManagement Bremen. Wir möchten Sie herzlich, als Ihr Partner für alle Themen rund
um die Private und Betriebliche Vorsorge begrüßen.
Wir sind ein ungebundenes inhabergeführtes Maklerhaus mit Sitz Bremen. Unser Handeln folgt der hanseatischen Kaufmannstradition und wird dabei von folgenden Werten bestimmt:
Wir erfüllen die Anforderungen unserer Kunden durch bedarfsgerechte Konzepte, partnerschaftliche Beratung und zielgerichtetes Handeln.
Unsere Ungebundenheit von Versicherungsgesellschaften und Banken ist für uns eine unabdingbare Voraussetzung dafür, unseren Kunden diejenigen Lösungen anbieten zu können, die zur Erfüllung ihrer Anforderungen am geeignetsten sind.
Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir übernehmen, wenn uns ein Kunde sein Vertrauen schenkt. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung für ihre Zukunft.
Wir sind dann langfristig erfolgreich, wenn unsere Kunden zufrieden sind, wenn sie uns weiterempfehlen und davon überzeugt sind, dass sie sich auf uns verlassen können.
Sind das auch für Sie wichtige Werte? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Mail: info@ifm-bremen.de
Fon: 0421 83 94 900 - 0
Fax: 0421 83 94 900 -1
Wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lars Aumann
(Inhaber)
Denken Sie auch: Ich kenne zwar den Preis meiner Versicherung, aber ihren Nutzen kann ich nicht erkennen!
Wenn Sie auch so denken, dann sollten wir uns dringend einmal zusammensetzen.
Als ungebundenes Finanzberatungsunternehmen möchten wir Sie genau an dieser Stelle unterstützen.
Unsere Beratungs- und Vermittlungsleistungen umfassen die Themen:
Sicherlich kennen Sie auch die Situation: Ein Blick auf die Kontoauszüge am Anfang des Jahres beschert einem das reinste Grauen. Vom hart verdienten
Einkommen ist kaum noch etwas da. Denn neben den üblichen regelmäßigen Ausgaben hat auch noch die Versicherungsgesellschaft die fällige
Jahresprämie für die Hausrat, Haftpflicht-, oder Rechtschutzversicherung abgebucht. Zusätzlich kommen noch die monatlichen Abbuchungen für die
Krankenzusatzversicherung, den Bausparvertrag und den Riestervertrag hinzu. Da stellt sich schnell die Frage: Reicht es nicht, dass ich schon so viel
von meinem Einkommen für Steuern und Sozialabgaben abgeben muss? Wofür noch all diese anderen Versicherungen und Sparverträge?
Geht es Ihnen auch so?
Denken Sie auch: Ich kenne zwar den Preis meiner Versicherung, aber ihren Nutzen kann ich nicht erkennen!
Wenn Sie auch so denken, dann sollten wir uns dringend einmal zusammensetzen.
Als ungebundenes Finanzberatungsunternehmen möchten wir Sie genau an dieser Stelle unterstützen. Im ersten Schritt beraten wir unsere Kunden rund um die Themen, die für eine private Vorsorge sinnvoll sind. Ob eine bestimmte Versicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt dabei immer von der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Kunden ab. Erst wenn der Kunde die Notwendigkeit einer bestimmten Form der Absicherung für sich erkannt und akzeptiert hat, macht der Abschluss und die Suche nach einer geeigneten Versicherung Sinn. Darüber hinaus sollte man für seine Vorsorge auch nicht zu viel bezahlen – vielmehr sollte das Preis-Leistungsverhältnis stimmen. Hier kommt unsere Ungebundenheit für Sie zum Tragen. Wenn erst einmal Ihr Absicherungsbedarf bestimmt ist, können wir als ungebundener Makler die für Sie geeignetste Lösung auf dem Markt realisieren – und das für Sie zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis!
Erkennen Sie für sich Beratungs- bzw. Handlungsbedarf bei einem der folgenden Themen, dann überzeugen Sie sich von unserer Dienstleistung und vereinbaren
Sie ein persönliches Gespräch.
Unsere Beratungs- und Vermittlungsleistungen rund um die Themen:
Unter Umständen ist es Ihnen auch schon einmal so gegangen. Sie haben Einstellungsgespräche geführt und der qualifizierte zukünftige Mitarbeiter hat sich gegen Ihr Unternehmen entschieden. Dabei haben Sie alles in Ihren Möglichkeiten getan, um ihm die Entscheidung für Ihr Haus leicht zumachen, vielleicht sogar ein bisschen mehr als üblich…
Aufgrund der demografischen Entwicklungen reicht es als Arbeitgeber künftig nicht mehr aus, sich nur als Bereitsteller eines Arbeitsplatzes zu zeigen. Es ist notwendig geworden, sich auf dem Arbeitsmarkt als „Marke“ zu positionieren
Das Employer Branding – so nennt das moderne Marketing die Präsentation eines Unternehmens als Arbeitgeber-Marke – umfasst mehr als nur die harten Fakten, wie Lohn, Urlaub oder vermögenswirksame Leistungen. Diese „basics“ werden ebenso oder besser vom Wettbewerb angeboten. Es kommt vielmehr auf „Mehrwerte“ an, die das Unternehmen als Arbeitgeber einzigartig macht. Spürbare Mehrwerte bieten dabei die Instrumente der betriebliche Vorsorge. Bekannte Bausteine einer solchen betrieblichen Vorsorge sind:
„Nicht Arbeit, nicht Kapital, nicht Land und Rohstoffe sind die Produktionsfaktoren, die heute in der Gesellschaft zählen,
sondern das Wissen der Mitarbeiter in den Unternehmen.“
Unter Umständen ist es Ihnen auch schon einmal so gegangen. Sie haben Einstellungsgespräche geführt und der qualifizierte zukünftige Mitarbeiter hat sich gegen Ihr Unternehmen entschieden. Dabei haben Sie alles in Ihren Möglichkeiten getan, um ihm die Entscheidung für Ihr Haus leicht zumachen, vielleicht sogar ein bisschen mehr als üblich…
So oder ähnlich geht es Personalverantwortlichen in der letzten Zeit häufiger. Neben dem ihnen bekannten Absatzmarkt für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, müssen Sie sich auf einem neuen Markt behaupten, dem Arbeitsmarkt. Dieser Markt hat sich aufgrund soziodemografischer Entwicklungen signifikant geändert und wird sich noch weiter verändern. Im Bereich der Fach- und Führungskräfte herrscht heute ein Überangebot an offenen Stellen. Lauf einer Studie der Prognos AG fehlen in Deutschland im Jahr 2030 bis zu 5,5 Millionen Personal- und Fachkräfte. Das führt zwangsläufig dazu, dass es gerade für kleinere Unternehmen zunehmend schwieriger wird, geeignete Bewerber für Ihren Bedarf zu finden und zu gewinnen. Es dürfte aber genauso schwierig werden, die beschäftigten Fachkräfte dauerhaft an das Unternehmen zu binden sowie Fachkräfte dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Es reicht daher nicht mehr aus, sich nur als Bereitsteller eines Arbeitsplatzes zu zeigen. Es ist notwendig geworden, sich auf diesem speziellen Markt als „Marke“ zu positionieren.
Das Employer Branding – so nennt das moderne Marketing die Präsentation eines Unternehmens als Arbeitgeber-Marke – umfasst mehr als nur die harten Fakten, wie Lohn, Urlaub oder vermögenswirksame Leistungen. Diese „basics“ werden ebenso oder besser vom Wettbewerb angeboten. Es kommt vielmehr auf „Mehrwerte“ an, die das Unternehmen als Arbeitgeber einzigartig macht. Spürbare Mehrwerte bieten dabei die Instrumente der betriebliche Vorsorge. Bekannte Bausteine einer solchen betrieblichen Vorsorge sind:
Die Gesundheit ist bekanntlich das höchste Gut, das sich ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter wünschen kann. Und Gleiches gilt natürlich auch für die Arbeitnehmer selbst – wer möchte nicht möglichst lange gesund durchs Leben gehen?
Die betriebliche Gesundheitsvorsorge bietet hier ganz neue Möglichkeiten, den Mitarbeitern attraktive Angebote über den Betrieb zur Verfügung zu stellen. Konkret sind dies z.B. Lösungen für die Kostenübernahme von
Wenn auch Sie sich in diesem Markt etablieren und für Ihre (künftigen) Mitarbeiter und Ihr Unternehmen echte Mehrwerte schaffen wollen, dann sprechen Sie mit uns! Unsere Beratungsleistung umfasst mehr, als die reine Versicherungsleistung. Wir bieten Ihnen ein Konzept aus:
Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, stets Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass etwaige Berechnungen/Darstellungen von Wertentwicklungen etc. von vielen, veränderbaren Faktoren abhängen und dass geringfügige Abweichungen in den von uns zugrunde gelegten Annahmen bzw. Faktoren (Zinssätze, Inflationsrate etc.) erhebliche Änderungen in der Gesamtberechnung zur Folge haben können. Gleiches gilt für Abweichungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Maßnahmen, Änderungen der Rechtsprechung oder der uns überlassenen Informationen sowie für den Eintritt der gewünschten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele. Dementsprechend können wir leider ebenfalls keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit solcher Darstellungen übernehmen.
Darüber hinaus ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht aufgrund vorsätzlichem oder fahrlässigem Handelns, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine etwaige Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf unsere Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die sich zur Zeit auf EUR 1,0 Mio. je Schadensfall beläuft. Die vorgenannten Regelungen gelten auch für unsere Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen. Im Rahmen unserer Dienstleistung erbringen wir keine Rechtsberatung.
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Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Das IFM Institut für FinanzManagement Bremen nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn der Betroffene eingewilligt hat, diese für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind oder ein Gesetz die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erlaubt oder vorschreibt.
Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über Einzelheiten der Datenerhebung und Datenverarbeitung sowie über die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte informieren.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung anderer in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und sonstiger
datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
IFM Institut für FinanzManagement Bremen (Inhaber: Lars Aumann)
Eduard-Suling Straße 17, 28217 Bremen
+49 (421) 83 94 90 00
+49 (421) 83 94 90 01
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Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Das IFM Institut für FinanzManagement Bremen verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, wenn der Nutzer hierzu seine Einwilligung erteilt oder
die Datenverarbeitung durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dieser Vorschrift
ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn die betroffene Person einwilligt (Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO) oder die Verarbeitung zu einer der
folgenden Zwecke erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den Gesetzgeber vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. Vorgeschriebene Speicherfristen in diesem Sinne sind z.B. steuerrechtliche oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen.
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Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Ist die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft das IFM Institut für FinanzManagement Bremen angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Ungeachtet der gegenüber uns bestehenden Rechte, steht Ihnen auch das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet Sie über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Stand Mai 2018